JEDER FRAU HAT DAS RECHT AUF BEGLEITUNG EINER HEBAMME VOM BEGINN DER SCHWANGERSCHAFT AN, BIS ZUM ENDE DER STILLZEIT. DIE HEBAMME IST IN DIESER ZEIT IHR PERSÖNLICHER ANSPRECHPARTNER UND STEHT IHNEN BEI ALLEN FRAGEN ZUR SEITE.
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