Jeder Frau hat das Recht auf Begleitung  einer Hebamme vom Beginn der Schwangerschaft an, bis zum Ende der Stillzeit. Die Hebamme ist in dieser Zeit ihr persönlicher Ansprechpartner und steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite.

Nach der Geburt ist sie in angenehmer Atmosphäre für Sie und ihr Kind da.

Die Krankenkasse übernimmt dabei alle Kosten, da Hebammenhilfe gesetzlich geregelt ist.